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Sonderanträge Bachelor
Sonderanträge werden direkt bei der Hochschule gestellt.
Den aktuellen Stand der Formulare finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice der TU Berlin. Bei Fragen zur Bewerbung, Sonderanträgen und Immatrikulation, wenden Sie sich bitte an das Team des Servicebereiches Bachelor.
Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Bewerbungsfristen zum Sommer- als auch zum Wintersemester: Fristen Zulassung und Immatrikulation
Antrag auf Berücksichtigung einer besseren Durchschnittsnote
Antrag auf Ermittlung der Wartezeit zu einem früheren Zeitpunkt
Härtefallantrag
Sie können wegen einer Behinderung/chronischen Erkrankung gleichzeitig mit der Bewerbung um einen Studienplatz an der TU Berlin einen Härtefallantrag stellen
- wenn Ihre Behinderung/chronische Krankheit Sie auf ein engeres Berufsfeld einschränkt. (Andere Studienfächer kommen krankheits-/behinderungsbedingt nur mit Einschränkungen oder gar nicht in Frage)
- wenn Sie wegen Ihrer Behinderung / Krankheit keine Möglichkeit haben, eine eventuelle Wartezeit sinnvoll zu überbrücken (z.B. können Sie wegen ihrer Behinderung keine körperlich anstrengenden Jobs und Praktika machen)
- wenn sich Ihr derzeitiger Gesundheitszustand verschlimmern könnte und Sie später möglicherweise den Belastungen durch ein Studium nicht mehr gewachsen wären (z.B. bei Multipler Sklerose)
- wenn Sie wegen einer neu aufgetretenen schweren chronischen Erkrankung bzw. Behinderung ihren bisherigen Beruf oder ihr bisheriges Studium nachweislich aufgeben mussten.
- wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung/Behinderung auf den Studienort Berlin festgelegt sind.
Psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen, Teilleistungsstörungen wie ADHS oder Legasthenie erfüllen in aller Regel nicht die Kriterien für einen Härtefall.
Für einen Härtefallantrag reicht eines der fünf oben genannten Kriterien. Allerdings steigen Ihre Chancen, wenn mehrere Kriterien auf Sie zutreffen. Die Prüfung ist streng - auf das fachärztliche Gutachten kommt es an!
Ihrem Härtefallantrag müssen Sie ein fachärztliches Gutachten beifügen, ein Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht aus. Eine Formulierungshilfe für Ihren Facharzt.
Das Gutachten muss Diagnose, Krankheitsursache und bisherigen Verlauf, Prognose, Behandlungsmöglichkeiten, behinderungsbedingte Einschränkungen beschreiben. Es muss bestätigen, dass die von Ihnen angegebenen Kriterien für einen Härtefall vorliegen und dass eine sofortige Zulassung aus medizinischer Sicht dringend erforderlich ist. Das Gutachten muss für medizinische Laien nachvollziehbar begründet und formuliert sein.
Wird Ihr Antrag akzeptiert, werden Sie zum Studium zugelassen, unabhängig davon, welche Abi-Durchschnittsnote Sie haben. Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Neben den gesundheitlichen Umständen gibt es auch noch weitere Kriterien, die auf Sie zutreffen könnten (wirtschaftliche, familiäre und sonstige Umstände). Bitte lesen Sie dazu das Formular "Härtefallantrag".
Sonderantrag im Rahmen der Bewerbung zum 1. Fachsemester Bachelor Härtefallantrag