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Mobilität
[1]
- © TU Berlin
Fahrtkosten zur Hochschule
beantragen Sie als Eingliederungshilfe für behinderte Menschen beim
Sozialamt Ihres Wohnbezirks. Voraussetzung ist, dass wegen einer
schweren Gehbehinderung die öffentlichen Verkehrsmittel nicht genutzt
werden können. Die Fahren können von einem Taxiunternehmen oder von
einem Behindertenfahrdienst durchgeführt werden.
Für
Studentinnen und Studenten ist das eigene Auto die bessere Lösung,
einen flexiblen Studienalltag mit verschiedenen Terminen zu
bewältigen. Die Kosten für die Begutachtung, für den Führerschein,
für den Kauf und die behindertengerechte Anpassung des Autos werden
als Eingliederungshilfe beim Sozialamt Ihres Wohnbezirks beantragt.
Lassen Sie sich, bevor Sie den Antrag stellen, von Frau Illing
beraten!
SonderFahrDienst für Menschen mit Behinderung –SFD Berlin
Für Freizeitfahrten, für
Fahren zu Behörden und Ärzten gibt es den Sonderfahrdienst
„SFD-Berlin“
Die Berechtigung beantragen Sie beim
Versorgungsamt. Voraussetzung, den Sonderfahrdienst nutzen zu
können, ist zum einen, dass Ihr Hauptwohnsitz Berlin ist und zum
andren, dass Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal
„aG“ haben.
www.sfd-berlin.de [2]
Öffentliche Verkehrsmittel
Dank der unermüdlichen Power der
Behindertenverbände hat sich in den letzten Jahren im Bereich
Barrierefreiheit in den Öffentliche Verkehrsmitteln
viel getan. Die mit Rollstuhl zugänglichen U- und S-Bahnhöfe sind
auf jedem BVG-Netzplan gekennzeichnet. Behindertengerecht umgebaut
wurde der S-Bahnhof Tiergarten in TU-Nähe. Der U-Bahnhof
Ernst-Reuter-Platz in TU-Nähe ist noch nicht behindertengerecht.
Aktuelle Informationen über die Möglichkeit, mit dem Rollstuhl oder
als Blinde U- und S-Bahn, Busse und Straßenbahnen zu nutzen, erfahren
Sie im BVG-Faltblatt „Mobilitätshelfer“ und im Internet:
http://www.bvg.de [3] unter „Barrierefrei durch Berlin“.
Semesterticket
An der TU Berlin gibt es das Semesterticket. Damit können Studentinnen und Studenten U- und S-Bahn, Bus und Straßenbahn im Bereich ABC während des gesamten Semesters, also auch in der vorlesungsfreien Zeit, nutzen. Der dafür erforderliche Beitrag ist in den Semestergebüren enthalten.
Es besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit einen Befreiungs- oder Zuschussantrag zum Semesterticket zu stellen. Siehe Hinweise vom Semesterticket-Büro des AStAs. [4]
Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket [5]
Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds zum Semesterticket [6]
Straße des 17. Juni 135
Offene Sprechstunden in H 0070
Mo, Fr 9:30-12:30 Uhr
Di, Do 14-18 Uhr
barrierefrei@tu-berlin.de [7]
StudierendenWERK Berlin
Beatrix GommTel.:939 39-8416, Fax: -8402
Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin
Room Zi 019
bbs.hardenbergstr@stw.berlin [8]
Website [9]
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