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Beispiele für Nachteilsausgleich
In Bezug zu Prüfungsbedingungen:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren um [...]% für alle Klausuren bis Ende des Semesters bzw. bis Ende des Bachelor-/Masterstudiums
- Nichtberücksichtigung von Rechtschreib- und Interpunktionsfehlern in Klausuren ist wichtig für gehörlose Studierende, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, für Studierende mit Legasthenie oder für Studierende mit sehr starker Sehbeeinträchtigung
- Möglichkeit, alle Klausuren bis Ende des Bachelor-/Masterstudiums bei Bedarf durch bis zu [...] Pausen von jeweils bis zu [...] Minuten zu unterbrechen
- Zuweisung eines eigenen Bearbeitungsraums bei Klausuren, der von wenigen weiteren Prüfungsteilnehmer*innen mitgenutzt werden kann
- Schreibzeitverlängerung oder zusätzliche Pausen oder separater Raum (Einzelraum und -aufsicht) bei Klausuren (z.B. bei eingeschränkter Leistungs- oder Konzentrationsfähigkeit; bei körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen; für Diabetiker die zwischendurch den Zuckerspiegel kontrollieren müssen; für Studierende mit chronischen Darmerkrankungen zusätzliche oder zeitlich verlängerte Toilettenbenutzung)
- Einsatz von technischen Hilfen bei Klausuren (z.B. Notebook)
- Einsatz von personellen Hilfen bei mündlichen Prüfungen (z.B. Gebärdensprachdolmetschende)
- schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen oder Ersatz mündlicher Prüfungen durch schriftliche Prüfungen für Studierende mit Hör- oder Sprachbehinderung, evtl. auch für psychisch kranke Studierende; Mündliche Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit; Anwesenheit einer Vertrauensperson und /oder Unterstützung durch Studienassistenz z.B. bei Sprachbehinderungen und bei psychischen Beeinträchtigungen.
- mündliche statt schriftliche Prüfung z.B. für Studierende mit einer Sehbeeinträchtigung oder Studierende mit eingeschränkter Hand- und Armmotorik
- Ersatz der Klausur im Fach […] durch eine mündliche Prüfung
In Bezug auf Studienbedingungen:
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten um [...] Prozent bis Ende des Sommer-/Wintersemesters 20[...]
- Schriftliche Hausarbeit statt Referat (z.B. bei Hör- und Sprachbehinderung, Konzentrationsstörungen, ggf. ergänzt durch ein Einzelgespräch über die Hausarbeit mit dem*der Dozent*in
- Modifikation der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen (z.B. Ersatz durch andere Leistungen wie zusätzliche Hausarbeit, Ersatz durch Nachweis der Teilnahme an einer weiteren Lehrveranstaltung zum selben Thema)
- Modifikationen praktischer Prüfungen, bei Bedarf Einsatz von Assistenzkräften und zusätzlichen technischen Hilfsmitteln oder Ersatz durch einen theoretischen Leistungsnachweis (z.B. Büropraktikum statt Baustellenpraktikum für Menschen, die einen Rollstuhl benutzen)