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Welchen besonderen Service bietet die TU Berlin behinderten und chronisch kranken Studierenden?
Die TU Berlin ist – wie alle Berliner Hochschulen – nach dem Berliner Hochschulgesetz verpflichtet, Studentinnen und Studenten mit einer Behinderung und/oder chronischen Krankheit zu integrieren und ihnen ein möglichst chancengleiches Studium zu ermöglichen.
Eine Reihe von strukturellen Hilfen werden dafür angeboten:
- umfassende studienvorbereitende und studienbegleitende Beratung
- für Studierende mit Hörbeeinträchtigung gibt es Mikroport-Anlagen und reservierte Plätze in einigen Hörsälen
- sämtliche Studien- und Prüfungsordnungen sichern das Recht auf Nacheilsausgleich im Studium, bei Praktika und in Prüfungen
- die Hälfte aller Gebäude der TUB sind weitgehend rollstuhlgerecht
Zusätzlich zu diesen strukturellen Hilfen können Studierende mit einer Behinderung und/oder chronischen Krankheit individuelle Hilfen – technische Hilfsmittel oder Studienassistenz – bekommen. Die Berliner Hochschulen, die Senatsverwaltung und das StudierendenWerk haben hierzu Vereinbarungen getroffen. Individuelle Integrationshilfen werden beim StudierendenWerk beantragt.
Viel ist schon getan – viel bleibt noch zu tun.