I E - Allgemeine Studienberatung

Nachteilsausgleich

Es gibt Studierende mit andauernder gesundheitlicher Beeinträchtigung, mit Kind(ern) oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie in Schwangerschaft oder Mutterschutz. Dies kann zu Nachteilen gegenüber anderer Studierenden führen. Für gleiche Chancen zur Teilhabe im Studium gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs, was die Anpassung für Studien- und Prüfungsleistungen bedeutet (§67 AllgStuPO).

Gut zu wissen

  • Voraussetzung ist eine länger andauernde Symptomatik, die sich erschwerend auf das Studium auswirkt. 
  • Es muss nie konkret die Diagnose genannt werden, sondern nur ihre Auswirkungen auf das Studium.
  • Ein Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.
  • Genehmigte Maßnahmen zum Ausgleich können je nach Bedarf in Anspruch genommen werden.
  • Maßnahmen können sich auf den vorgesehenen Termin sowie Ort, die geplante Dauer oder Bearbeitungszeit oder die Form und Weise einer zu erbringenden Leistung beziehen.
  • Die zu erbringende Studienleistung oder Prüfung muss gleichwertig sein.
  • Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann für ein Semester oder für die gesamte Dauer des Studiums gestellt werden (Änderungen immer möglich). 

Beispiele

Prüfungsleistungen

  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren um [...]% 
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit um [...]%
  • Möglichkeit, alle Klausuren bei Bedarf durch bis zu [...] Pausen von jeweils bis zu [...] Minuten zu unterbrechen
  • Nichtberücksichtigung von Rechtschreib-, Interpunktions- sowie Flüchtigkeitsfehlern
  • Zuweisung eines separaten Bearbeitungsraums bei Klausuren, der nur von wenigen weiteren Prüfungsteilnehmer*innen mitgenutzt werden kann
  • Einsatz von technischen Hilfen bei Klausuren (z.B. Notebook)
  • Einsatz von personellen Hilfen bei mündlichen Prüfungen (z.B. Gebärdensprachdolmetschende)
  • Ersatz einer schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung (bei Bedarf Anwesenheit einer Vertrauensperson und /oder Unterstützung durch Studienassistenz)
  • mehr Zeit bei mündlichen Prüfungen, u.a. für eventuelle Nachfragen bei Verständnisproblemen, die sich nicht auf die effektiven Prüfungszeit und Bewertung auswirken z.B. wenn ein schriftlicher Teil enthalten ist

Studienleistungen

  • Flexibilisierung der Abgabefristen von Hausaufgaben, Protokollen, Hausarbeiten etc. um [...] Tage / um  [...] Prozent 
  • Modifikation der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltun­gen, in Laboren, bei Exkursionen etc., z.B. durch Erbringung einer im Verhältnis angemessenen Ersatzleistung
  • Modifizierung der Gruppenarbeit, z.B. eine Gruppe aus drei Studierenden wird um eine weitere Person ergänzt oder die gesamte Gruppe erhält mehr Bearbeitungszeit
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten um [...] Prozent 
  • Schriftliche Hausarbeit statt Referat
  • Modifikationen praktischer Prüfungen z.B. bei Bedarf Einsatz von Assistenzkräften und zusätzlichen technischen Hilfsmitteln oder Ersatz durch einen theoretischen Leistungsnachweis (z.B. Büropraktikum statt Baustellenpraktikum)

Antragsverfahren

1. Beraten lassen

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder Fragen zum Antrag haben, kontaktieren Sie uns einfach. Wir vereinbaren dann ein Gespräch und besprechen die einzelnen Schritte. Gemeinsam überlegen wir, welche Ausgleichsformen sinnvoll und möglich wären.

2. Antrag schreiben

Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie ein Antragsformular von den Seiten des zuständigen Prüfungs­ausschusses Ihres Studiengangs nutzen. Den Link zum Prüfungsausschuss finden Sie auf den jeweiligen Überblicksseiten des Studiengangs. Ist ein solches nicht vorhanden, darf der Antrag formlos gestellt werden. Gern können Sie dafür unseren Musterantrag nutzen. Ihren Antrag richten Sie an den zuständigen Prüfungs­ausschuss Ihres Studiengangs, in dem Sie immatrikuliert sind. Der Antrag sollte rechtzeitig beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Es kann einige Zeit dauern, bis über Ihren Antrag entschieden wird und die Maßnahmen durch die Dozierenden realisiert werden können. Gerne können Sie uns vorab Ihre Entwürfe zu Anträgen zuschicken und wir können ein Feedback geben, was aus unserer Sicht vielleicht noch ergänzt oder korrigiert werden könnte.

Hinweise zu erforderlichen Angaben:

  • Beschreibung studienerschwerender Symptome ohne Angabe der Diagnose
  • Aufzählung einer oder mehrerer Maßnahmen zum Ausgleich individueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen sowie deren Umfang  
  • Zeitraum, für wie lange die beantragten Maßnahmen gelten sollen (für ein Semester oder bis Ende des Studiums)
  • Unterschrift und Nachweis als Anlage hinzufügen 

3. Antrag und Nachweis an Prüfungsausschuss senden

Sie können Ihren Antrag zusammen mit den ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Nachweise per Email von Ihrer TU-Emailadresse und als eine PDF-Datei an den Prüfungsausschuss senden. Die jeweiligen Kontaktdaten des Prüfungsausschusses finden Sie über die Studiengangssteckbriefe.

4. Modulverantwortliche über Bescheid informieren

Nachdem Sie den Bescheid vom Prüfungsausschuss erhalten haben, müssen Sie eigenständig die jeweiligen Dozierenden der Veranstaltungen, über die angepasste Studien-und Prüfungsbedingungen informieren. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Es kann sein, dass im Bescheid steht, dass nicht alle, sondern nur einzelne Maßnahmen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Sollten Sie mit der Entscheidung des Antrags unzufrieden sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Beratungsstelle auf.

Attest und Stellungnahme

Ganz wichtig: Die Diagnose ist nie erforderlich zu nennen - in ärztlichen Nachweisen als auch in der Kommunikation mit Mitgliedern der TU Berlin. Ein Nachweis soll lediglich die Symptome beschreiben, die sich konkret auf das Studium auswirken. Und lediglich dem Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs ist das Attest bzw. die Stellungnahme vorzulegen. Ein Schwerbehindertenausweis ist übrigens nicht notwendig und genügt allein nicht. Ein fachärztliches Attest oder eine Stellungnahme des psychotherapeutischen Fachpersonals sollte folgenden Inhalt umfassen:

  • Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung, um zu begründen, ob die Beeinträchtigung auch in den kommenden Semestern noch vorliegen wird
  • Medizinische Befundtatsachen/Krankheitssymptome (für Laien verständlich)
  • Art der sich aus der Erkrankung ergebenen Beeinträchtigung (einschließlich z.B. Nebenwirkungen von Medikamenten, Umfang von Behandlungen zu Lasten der Zeit für das Studium)
  • Empfehlung eines/mehrerer Nachteilsausgleiche und dessen Umfang (z.B. …% mehr Schreibzeit bei Klausuren; Gewährung von … Pausen von jeweils … Minuten bei Klausuren, Zulassung von Hilfsmitteln in Form von …)
  • Untersuchungstag, Stempel und Unterschrift Arzt/Ärztin bzw. psychologische/r Psychotherapeut*in