Formulare
Beispiele
Prüfungsleistungen
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren um [...]%
- Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit um [...]%
- Möglichkeit, alle Klausuren bei Bedarf durch bis zu [...] Pausen von jeweils bis zu [...] Minuten zu unterbrechen
- Nichtberücksichtigung von Rechtschreib-, Interpunktions- sowie Flüchtigkeitsfehlern
- Zuweisung eines separaten Bearbeitungsraums bei Klausuren, der nur von wenigen weiteren Prüfungsteilnehmer*innen mitgenutzt werden kann
- Einsatz von technischen Hilfen bei Klausuren (z.B. Notebook)
- Einsatz von personellen Hilfen bei mündlichen Prüfungen (z.B. Gebärdensprachdolmetschende)
- Ersatz einer schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung (bei Bedarf Anwesenheit einer Vertrauensperson und /oder Unterstützung durch Studienassistenz)
- mehr Zeit bei mündlichen Prüfungen, u.a. für eventuelle Nachfragen bei Verständnisproblemen, die sich nicht auf die effektiven Prüfungszeit und Bewertung auswirken z.B. wenn ein schriftlicher Teil enthalten ist
Studienleistungen
- Flexibilisierung der Abgabefristen von Hausaufgaben, Protokollen, Hausarbeiten etc. um [...] Tage / um [...] Prozent
- Modifikation der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen, in Laboren, bei Exkursionen etc., z.B. durch Erbringung einer im Verhältnis angemessenen Ersatzleistung
- Modifizierung der Gruppenarbeit, z.B. eine Gruppe aus drei Studierenden wird um eine weitere Person ergänzt oder die gesamte Gruppe erhält mehr Bearbeitungszeit
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten um [...] Prozent
- Schriftliche Hausarbeit statt Referat
- Modifikationen praktischer Prüfungen z.B. bei Bedarf Einsatz von Assistenzkräften und zusätzlichen technischen Hilfsmitteln oder Ersatz durch einen theoretischen Leistungsnachweis (z.B. Büropraktikum statt Baustellenpraktikum)
Antragsverfahren
1. Beraten lassen
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder Fragen zum Antrag haben, kontaktieren Sie uns einfach. Wir vereinbaren dann ein Gespräch und besprechen die einzelnen Schritte. Gemeinsam überlegen wir, welche Ausgleichsformen sinnvoll und möglich wären.
2. Antrag schreiben
Für einen Antrag auf Nachteilsausgleich können Sie ein Antragsformular von den Seiten des zuständigen Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs nutzen. Den Link zum Prüfungsausschuss finden Sie auf den jeweiligen Überblicksseiten des Studiengangs. Ist ein solches nicht vorhanden, darf der Antrag formlos gestellt werden. Gern können Sie dafür unseren Musterantrag nutzen. Ihren Antrag richten Sie an den zuständigen Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs, in dem Sie immatrikuliert sind. Der Antrag sollte rechtzeitig beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Es kann einige Zeit dauern, bis über Ihren Antrag entschieden wird und die Maßnahmen durch die Dozierenden realisiert werden können. Gerne können Sie uns vorab Ihre Entwürfe zu Anträgen zuschicken und wir können ein Feedback geben, was aus unserer Sicht vielleicht noch ergänzt oder korrigiert werden könnte.
Hinweise zu erforderlichen Angaben:
- Beschreibung studienerschwerender Symptome ohne Angabe der Diagnose
- Aufzählung einer oder mehrerer Maßnahmen zum Ausgleich individueller gesundheitlicher Beeinträchtigungen sowie deren Umfang
- Zeitraum, für wie lange die beantragten Maßnahmen gelten sollen (für ein Semester oder bis Ende des Studiums)
- Unterschrift und Nachweis als Anlage hinzufügen
3. Antrag und Nachweis an Prüfungsausschuss senden
Sie können Ihren Antrag zusammen mit den ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Nachweise per Email von Ihrer TU-Emailadresse und als eine PDF-Datei an den Prüfungsausschuss senden. Die jeweiligen Kontaktdaten des Prüfungsausschusses finden Sie über die Studiengangssteckbriefe.
4. Modulverantwortliche über Bescheid informieren
Nachdem Sie den Bescheid vom Prüfungsausschuss erhalten haben, müssen Sie eigenständig die jeweiligen Dozierenden der Veranstaltungen, über die angepasste Studien-und Prüfungsbedingungen informieren. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Es kann sein, dass im Bescheid steht, dass nicht alle, sondern nur einzelne Maßnahmen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Sollten Sie mit der Entscheidung des Antrags unzufrieden sein, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserer Beratungsstelle auf.