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Beispiele für Nachteilsausgleich
- Einsatz von technischen Hilfen bei Klausuren (z.B. Notebook).
- Einsatz von personellen Hilfen bei mündlichen Prüfungen (z.B. Gebärdensprachdolmetscher)
- Schreibzeitverlängerung oder zusätzliche Pausen oder separater Raum (Einzelraum und -aufsicht) bei Klausuren (z.B. bei eingeschränkter Leistungs- oder Konzentrationsfähigkeit; bei körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen; für Diabetiker die zwischendurch den Zuckerspiegel kontrollieren müssen; für Studierende mit chronischen Darmerkrankungen zusätzliche oder zeitlich verlängerte Toilettenbenutzung.)
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Klausuren um ...% für alle Klausuren bis Ende des Semesters bzw. bis Ende des Bachelor-/Masterstudiums
- Möglichkeit, alle Klausuren bis Ende des Bachelor-/Masterstudiums bei Bedarf durch bis zu ... Pausen von jeweils bis zu ... Minuten zu unterbrechen
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Zuweisung eines eigenen Bearbeitungsraums bei Klausuren, der von wenigen weiteren Prüfungsteilnehmer*innen mitgenutzt werden kann
- schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen oder Ersatz mündlicher Prüfungen durch schriftliche Prüfungen für Studierende mit Hör- oder Sprachbehinderung, evtl. auch für psychisch kranke Studierende; Mündliche Prüfung unter Ausschluss der Öffentlichkeit; Anwesenheit einer Vertrauensperson und /oder Unterstützung durch Studienassistenz z.B. bei Sprachbehinderungen und bei psychischen Beeinträchtigungen.
- mündliche statt schriftliche Prüfung z.B. für Studierende mit einer Sehbeeinträchtigung oder Studierende mit eingeschränkter Hand- und Armmotorik
- Ersatz der Klausur im Fach „XYZ“ durch eine mündliche Prüfung, wobei dies für beide Klausurtermine in diesem Semester gelten soll
- Berücksichtigung von Krankheitszeiten bzw. behinderungsbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit bei der Bemessung der Bearbeitungsfristen für schriftliche Arbeiten und /oder bei der Bemessung von Prüfungszeiträumen (Verlängerung der Frist für den gesamten Prüfungszeitraum bzw. der Abstände zwischen mehreren Klausuren)
- Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Hausarbeiten um ...% bis Ende des Sommer-/Wintersemesters 20...
- Fristverlängerung, soweit die Prüfungsordnung die Anmeldung zur Prüfung innerhalb einer bestimmten Semesterzahl zwingend vorschreibt oder soweit der Nachweis einer bestimmten Leistungspunktezahl pro Semester vorgeschrieben wird.
- Schriftliche Hausarbeit statt Referat (z.B. bei Hör- und Sprachbehinderung, Konzentrationsstörungen, ggf. ergänzt durch ein Einzelgespräch über die Hausarbeit mit dem / der Dozent/in
- Modifikation der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen (z.B. Ersatz durch andere Leistungen wie zusätzliche Hausarbeit, Ersatz durch Nachweis der Teilnahme an einer weiteren Lehrveranstaltung zum selben Thema)
- Modifikationen praktischer Prüfungen, bei Bedarf Einsatz von Assistenzkräften und zusätzlichen technischen Hilfsmitteln, notfalls Ersatz durch einen theoretischen Leistungsnachweis, z.B. Büropraktikum statt Baustellenpraktikum für Rollstuhlfahrer
- Abänderung von Anmeldevorschriften z.B. bei der Anmeldung zu Prüfungen
Auskünfte des Deutschen Studentenwerks zu Nachteilsausgleichen