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Integrationshilfen
Integrationshilfen sind ausbildungsbezogene Hilfen, wie z.B. technische Hilfsmittel und Assistenzkräfte. Sie umfassen keine Hilfen zum Lebensunterhalt, zur medizinischen Versorgung oder zur Pflege. Studierende der Berliner Hochschulen sowie Studieninteressierte können individuelle studienbedingte Integrationshilfen nach § 9 Abs 2 Berliner Hochschulgesetz beantragen.
Studierende der TU Berlin können sich für weitere Informationen zu Integrationshilfen an die Beratungsstelle Barrierefrei Studieren (Charlottenburg) vom studierendenWERK Berlin wenden.
Assistenzkräfte
- Assistenzkräfte fertigen Mitschriften an und unterstützen bei der Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes von Vorlesungen, Seminaren, Projekten und Praktika
- als besonders effektiv hat sich erwiesen, wenn die persönliche Assistenzkraft eine mitstudierende Person im gleichen Studiengang des Antragstellers ist