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Inklusionsleistungen
Inklusionsleistungen sind ausbildungsbezogene Hilfen wie technische Hilfsmittel und Studienassistenzen. Sie umfassen keine Hilfen zum Lebensunterhalt, zur medizinischen Versorgung oder zur Pflege. Studierende der Berliner Hochschulen sowie Studieninteressierte können individuelle studienbedingte Inklusionsleistungen nach § 9 Abs 2 Berliner Hochschulgesetz beantragen.
Studienassistenzen
- fertigen Mitschriften an und unterstützen bei der Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes von Vorlesungen, Seminaren, Projekten und Praktika
- unterstützen bei der Organisation und bei der Strukturierung des Studienalltags
- als besonders effektiv hat sich erwiesen, wenn die Studienassistenz Mitstudierende*r im gleichen Studiengang ist
Habt ihr Lust bekommen, als Studienassistenz zu arbeiten oder braucht mehr Informationen dazu? Dann schreibt gerne eine Mail an uns.
Zu Inklusionsleistungen gehören auch: Büchergeld, Gebärdensprachdolmetschen, Schriftdolmetschen. Studierende der TU Berlin können sich für weitere Informationen an uns und an die Beratungsstelle Barrierefrei Studieren (Charlottenburg) vom studierendenWERK Berlin wenden.
Zusatzinformationen / Extras
Direktzugang
Hilfsfunktionen
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Beratung per E-Mail sowie
telefonisch nach
Vereinbarung via
barrierefrei@tu-berlin.de
Webseite
studierendenWERK Berlin
Beratung Barrierefrei Studieren (Charlottenburg)Hardenbergstr. 34, 10623 Berlin
bbs.hardenbergstr@stw.berlin
Webseite