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Individuelle studienbedingte Hilfen (Integrationshilfen)
Studentinnen und Studenten der Berliner Hochschulen sowie Studieninteressierte können Integrationshilfen nach § 9 Abs 2 Berliner Hochschulgesetz beim StudierendenWERK beantragen. Zuständig für die TU ist Beatrix Gomm. Sie berät und hilft beim Formulieren des Antrags. Integrationshilfen sind ausbildungsbezogene Hilfen, wie zum Beispiel technische Hilfsmittel und Assistenzkräfte, sie umfassen keine Hilfen zum Lebensunterhalt, zur medizinischen Versorgung oder zur Pflege.
Technische Hilfsmittel können sein: Diktiergeräte oder besondere Tastaturen für Studierende mit Schrift Beinträchtigung , Braillezeilen für Studierende, die Sehbeeinträchtigung leiden, spezielle Mikroportanlagen für hörbehinderte Studierende. Der Antrag sollte genau beschreiben, warum das Hilfsmittel zum Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen dringend erforderlich ist.
Assistenzkräfte können beantragt werden, wenn technische Hilfsmittel nicht ausreichen und persönliche Assistenz als Unterstützung in Vorlesungen, Seminaren, Projekten und Praktika erforderlich ist. Als besonders effektiv hat sich erwiesen, wenn der persönliche Assistent aus dem Studiengang des Antragstellers kommt, wenn also ein Mathematikstudent einen Kommilitonen als Assistenten findet. Für hörbehinderte Studierende oder für Studierende mit Schreibbehinderungen fertigen Assistenten Mitschriften an und unterstützen bei der Vor- und Nachbereitung des Stoffes. Für gehörlose Studierende ist ein Gebärdensprachdolmetscher sinnvoll.
Der Antrag auf Integrationshilfe muss eine Aufstellung enthalten für welche Tätigkeiten und für welche Lehrveranstaltungen Assistenz benötigt wird. Ein Semesterstundenplan muss beigefügt werden. Die weitere Bewilligung von Studienassistenz ist gekoppelt an den Nachweis von Studienerfolg. Sie müssen dem StudierendenWERK Leistungsnachweise vorlegen.
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