I E - Allgemeine Studienberatung

Bewerbung und Studienbeginn

Studienorientierung

Es ist oft gar nicht so einfach, sich für einen Studiengang zu entscheiden, der den eigenen Wünschen und Interessen entspricht. Holen Sie sich zu Ihren Überlegungen gerne Unterstützung durch die:

  • Allgemeine Studienberatung: Auf der Webseite der Allgemeinen Studienberatung finden Sie einen Überblick zu den verschiedenen Einzel- und Gruppenangeboten.
  • Neben Beratungsangeboten gibt es auch eine Virtuelle Infothek mit Videos und Podcastfolgen, um die TU-Studiengänge kennenzulernen. 
  • Studienfachberatungen: Studierende teilen gerne ihr Wissen über Studienverlauf, Studieninhalte und Studienpläne des Wunschfaches. Auf den jeweiligen Überblickseiten des Studiengangs finden Sie die Kontakte und Sprechzeiten.

Campusführung

Es spielt eine große Rolle, ob Sie sich in der Stadt, in der Hochschule und an der Fakultät wohl fühlen. Machen Sie sich daher am besten selbst ein Bild vor Ort. Bei Ihren Erkundungen auf dem Campus unterstützen wir Sie gern. Wir führen Sie durch die TU Berlin, zeigen Ihnen zum Beispiel die kürzesten Wege, reservierte Plätze in Hörsälen und behindertengerechte Toiletten. 

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für einen gemeinsamen Campus-Rundgang. 

Für einen ersten Eindruck schauen Sie gerne auf unsere Seiten zur Zugänglichkeit und Erreichbarkeit

Es gibt auch eine virtuelle Campustour.

Bewerbung mit Sonderanträgen

Sie haben sich für das Fach Ihrer Wahl an der Technischen Universität entschieden, erfüllen die Zugangsvoraussetzungen und möchten sich bewerben. Was nun?

In die zulassungsfreien Studiengänge können Sie sich direkt einschreiben ohne Bewerbung. Das bedeutet, Sie stellen (online) den Antrag auf Immatrikulation.

Wenn Sie sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten, können Sie Ihre Zugangschancen erhöhen, indem Sie einen Sonderantrag bzw. mehrere Sonderanträge stellen. Die Sonderanträge sind Teil der Bewerbungsunterlagen. Wir beraten Sie dazu, welche Sonderanträge für Sie in Frage kommen und wie Sie einen solchen Antrag stellen können.

Bewerber*innen mit deutschen Bildungsnachweisen

Bei der Bewerbung zum Bachelorstudium sind folgende Sonderanträge möglich zu stellen:

  • Antrag auf Berücksichtigung einer besseren Durchschnittsnote
  • Antrag auf Ermittlung der Wartezeit zu einem früheren Zeitpunkt
  • Härtefallantrag

Bei der Bewerbung zum Masterstudium:

  • Härtefallantrag

    Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen

    Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit bewerben Sie sich mit ausländischen Bildungsnachweisen grundsätzlich über uni-assist. Bei Bewerbungen zum Bachelorabschluss gilt:

    • Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Bewerbungsgruppe E) können besondere Voraussetzungen geltend machen und/oder Sonderanträge stellen. Diese sind nur zulässig, wenn Sie zusammen mit einer frist- und formgerechten Bewerbung bei uni-assist eingereicht werden.
    • Staatsangehörige des übrigen Auslandes und Staatenlose (Bewerbungsgruppe C) können keinen Sonderantrag stellen. Für Sie gibt es bereits eine Vorabquote.

    Ausführliche Informationen zu den Sonderanträgen (Formular, Verfahren etc.) können Sie jeweils auf den Seiten des Studierendensekretariats entnehmen. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Fristen und Termine zur Bewerbung.

    Barrierefreies Wohnen in Berlin

    Wohnheim des studierendenWERK BERLIN

    Mit der bevorzugten Bereitstellung von Wohnraum für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung will das studierendenWERK BERLIN diesen Studierenden ein barrierefreies Studium in Berlin ermöglichen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Zulassung oder Immatrikulationsbescheinigung von einer Berliner Universität oder Hochschule. Hinweise für die Anmietung barrierefreien Wohnraums finden Sie auf der Webseite „Barrierefrei Wohnen“ vom studierendenWERK BERLIN.

    Die Bewerbung erfolgt online auf dem Wohnheimportal des studierendenWERK BERLIN. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das InfoCenter studi@home, dass Studienbewerber*innen und Studierenden für alle Anfragen rund ums Wohnen in Wohnheimen des studierendenWERKs zur Verfügung steht.

    Weitere Wohnungssuchportale

    Auf der Webseite Barrierefrei Wohnen vom studierendenWERK BERLIN finden Sie im rechten Seitenmenü Angebote weiterer Wohnungsanbieter in Berlin.

    Wenn Sie eine Sozialwohnung suchen, brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), der beim Wohnungsamt des Bezirks in dem Sie wohnen auch mit dem Merkmal "Rollstuhlbenutzerwohnung (RB)" beantragt werden kann.

    Das Projekt Mobidat bietet eine spezielle Datenbank mit freien Wohnungen in Berlin für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen. In der Datenbank können Sie freie RB-Wohnungen in den Bezirken von Berlin finden und bei Interesse sofort den dort angegebenen Wohnungsanbieter kontaktieren.

    Barrierefreie Bibliothek

    Folgende Services bietet die Universitätsbibliothek der TU Berlin: 

    • Unterstützung bei der Recherche sowie bei der Literatur- und Medienbeschaffung, auch aus weiter entfernten Bereichs- und Fachbibliotheken
    • Sonderarbeitsplätze mit höhenverstellbarem Arbeitstisch, Großbildschirm und Anschlussmöglichkeit für Ihren Laptop finden Sie in der Zentralbibliothek auf jeder Etage gegenüber der Information sowie in den Bereichsbibliotheken. Die Sonderarbeitsplätze können von allen Bibliotheksbesucherinnen und -besuchern genutzt werden. Sie sind aber bei Bedarf an Personen mit Behindertenausweis oder Nachteilsausgleich der TU bzw. UdK freizugeben.
    • kostenlose Kopien für Sehbehinderte im Rahmen des Urheberrechts
    • Verlängerte Ausleihfrist von 3 Monaten für TU- und UdK-Bestände (AV-Medien der UdK: 2 Wochen, Bücherboxen: 8 Wochen
    • Bestellung aus dem Freihandbestand der Universitätsbibliotheken im Volkswagen-Haus, Fasanenstr. 88. Über unser Wissensportal Primo können Sie alle ausleihbaren Medien der TU und UdK bestellen. Dazu melden Sie sich in Primo an. Die Medien werden dann innerhalb von 24 Stunden im Selbstabholregal im Erdgeschoss bereitgestellt.
    • Ruheraum in BIB036: Bitte wenden Sie sich an die UB-Mitarbeiter*innen, die Sie zu dem Raum führen. Legen Sie Ihren Behindertenausweis, ein Attest oder die Bescheinigung über den Nachteilsausgleich der TU vor.

    Um diese beiden Services nutzen zu können, wenden Sie sich dafür bitte einmalig an die Anmeldung (Leihstelle) und legen dort Ihren Behindertenausweis oder die Bescheinigung über den Nachteilsausgleich der TU oder der UdK vor. Behindertenparkplätze befinden sich auf der Rückseite der Zentralbibliothek am Busbahnhof Hertzallee. Weitere Bibliotheken finden Sie auf der Seite der Universitätsbibliothek.

    Semesterticket - Befreiung und Zuschuss

    Befreiung vom Semesterticket mit Schwerbehindertenausweis

    Wenn Sie über einen Schwerbehindertenausweis verfügen, welcher Sie zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs berechtigt, können Sie sich für die Dauer der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises vom Semesterticket befreien lassen. Daür stellen Sie in der App toPORT einen Antrag und das Semesterticket wird entsprechend deaktiviert. Mehr Informationen zur Befreiung finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

    Befreiung vom Semesterticket ohne Schwerbehindertenausweis

    Wenn Sie aufgrund der eigenen Erkrankung oder Behinderung in einem Semester den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können und über keinen entsprechenden Schwerbehindertenausweis verfügen, dann können Sie einen „Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Semesterticket“ ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen im Semesterticketbüro des AStA der TU Berlin abgeben. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf den Seiten des Semesterticketbüros.

    Zuschuss zum Semesterticket bei finanziellen Schwierigkeiten

    Einen Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds können Sie stellen, wenn sie nachweisen können, dass eine besondere Härte Ihnen das Aufbringen des Semesterticketbeitrages erheblich erschwert, Ihr monatliches Einkommen Ihren Bedarf nicht überschreitet und Sie nicht über Vermögen verfügen. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein. Der Antrag auf Zuschuss ist dabei unabhängig vom übrigen Rückmelde-/Immatrikulationsverfahren. Wird Ihr Antrag auf Zuschuss bewilligt, erhalten Sie entweder einen Teil des Ticketpreises oder den gesamten Betrag des Semestertickets zurück. Weitere Informationen zum Zuschuss und das Formular für den Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds finden Sie auf der Seite vom Semesterticketbüro des AStA der TU Berlin