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Allgemeines zu Prüfungen
- Allgemeine Regelungen vom Referat Prüfungen z.B. zur Freiversuchsregelung und zu Abmeldungen von Prüfungen finden Sie auf der Seite Informationen zu Prüfungen unter Pandemiebedingungen.
- Um die Folgen der Covid19-Pandemie für Ihr Studium abzumildern, hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass für alle Studierenden, die im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, die Regelstudienzeit um ein Semester angehoben wird. Diese Regelung wird voraussichtlich auch für das Sommersemester 2021 gelten. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit folgen und sind auf der Seite des Studierendensekretariats unter Aktuelles und Anpassung der Regelstudienzeit zu finden sein.
- Wenn Sie Ihre Prüfungsleistung(en) unter Pandemiebedingungen erbringen möchten, jedoch einer Risikogruppe angehören oder im Kontakt mit anderen Menschen sind, die laut RKI zur Risikogruppe gehören (sei es beruflich oder privat), wo ein Ausweichen nicht möglich ist, können Sie einen Antrag auf Änderung der Prüfungsform stellen (die Antragsformulare unterscheiden sich je nach Fachbereich). Beachten Sie angesichts der Bearbeitungsdauer, den Antrag frühzeitig zu stellen.
1. Formular "Antrag auf Änderung der Prüfungsform" ausfüllen
Den „Antrag auf Änderung der Prüfungsform“ entnehmen Sie bitte den Seiten des zuständigen Prüfungsausschusses Ihres Studiengangs bzw. den Seiten Ihrer Fakultät. Diesen Antrag füllen Sie vollständig aus – inklusive Begründung sowie Vorschlägen zur Änderung der Prüfungsform. Die zu erbringende Prüfungsleistung muss gleichwertig sein. Zum Antrag benötigen Sie einen Nachweis.
2. Hinweise zum Nachweis
- Attest von Ihrem behandelnden Arzt
- Nachweis, dass Sie in der Pflege oder ähnlichen Berufen z.B. als persönliche Assistenz arbeiten
- Nachweis pflegebedürftiger Angehöriger, z.B. Mitteilung über Pflegegrad von der Pflegekasse sowie Nachweis darüber, dass man im gleichen Haushalt lebt
- Nachweis Risikopatient im gleichen Haushalt, z.B. mittels Attest vom Arzt über Vorerkrankung
3. Antrag an Prüfer*in
4. Prüfungsausschuss in Kenntnis setzen
- Ihre Matrikelnummer
- Grund des Antrages und Ihren Nachweis im Anhang
- Titel der Prüfung(en)
- Datum der Prüfung(en) sofern bereits bekannt
- Namen der Prüfer*in(en)
- Die jeweilige(n) vorgeschlagene(n) Form(en) der Änderungen zu den einzelnen Prüfungen
5. Entscheidung über Ihren Antrag
Sie erhalten die Entscheidung Ihres Prüfungsausschusses. Die Entscheidung über die Änderung der Prüfungsform senden Sie bitte Ihrem zuständigen Prüfungsteam zu.
Sie erbringen die genehmigte(n) Form(en) der Prüfungsleistung(en).
Bei Rückfragen und/oder Klärungsbedarf mit der/dem Prüfer*in, wenden Sie sich gerne an uns barrierefrei@tu-berlin.de.