Inhalt des Dokuments
Allgemeines zu Prüfungen
Allgemeine Regelungen vom Referat Prüfungen z.B.
zur Freiversuchsregelung und zu Abmeldungen von Prüfungen finden Sie
auf der Seite des Teams Prüfungen [1].
Aktuelle Informationen
zum Ablauf des Wintersemesters 2021/2022 an der TU Berlin und dem
Präsenz-Lehrangebot sowie der Hygieneregelungen finden Sie auf der
Seite zum Wintersemester 2021/2022 [2] und in den Informationsbriefen
des Krisenstabs [3].
Wenn Sie Ihre Prüfungsleistung(en) unter Pandemiebedingungen erbringen möchten, jedoch:
- einer Risikogruppe angehören oder im Kontakt mit anderen Menschen sind, die laut RKI zur Risikogruppe gehören (sei es beruflich oder privat) oder
- auf Grund einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung, chronischen Erkrankung oder Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske tragen können,
besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung der Prüfungsform zu stellen. Beachten Sie angesichts der Bearbeitungsdauer, den Antrag frühzeitig zu stellen.
1. Formular "Antrag auf Änderung der Prüfungsform" ausfüllen
Den „Antrag auf Änderung der Prüfungsform“ entnehmen Sie bitte den Seiten des zuständigen Prüfungsausschusses [4] Ihres Studiengangs bzw. den Seiten Ihrer Fakultät. Diesen Antrag füllen Sie vollständig aus – inklusive Begründung sowie Vorschlägen zur Änderung der Prüfungsform. Die zu erbringende Prüfungsleistung muss gleichwertig sein. Zum Antrag benötigen Sie einen Nachweis.
2. Hinweise zum Nachweis
- Attest von Ihrem behandelnden Arzt
- Nachweis, dass Sie in der Pflege oder ähnlichen Berufen z.B. als persönliche Assistenz arbeiten
- Nachweis pflegebedürftiger Angehöriger, z.B. Mitteilung über Pflegegrad von der Pflegekasse sowie Nachweis darüber, dass man im gleichen Haushalt lebt
- Nachweis Risikopatient im gleichen Haushalt, z.B. mittels Attest vom Arzt über Vorerkrankung
3. Antrag an Prüfer*in
4. Prüfungsausschuss in Kenntnis setzen
- Ihre Matrikelnummer
- Grund des Antrages und Ihren Nachweis im Anhang
- Titel der Prüfung(en)
- Datum der Prüfung(en) sofern bereits bekannt
- Namen der Prüfer*in(en)
- Die jeweilige(n) vorgeschlagene(n) Form(en) der Änderungen zu den einzelnen Prüfungen
5. Entscheidung über Ihren Antrag
Sie erhalten die Entscheidung Ihres Prüfungsausschusses. Die Entscheidung über die Änderung der Prüfungsform senden Sie bitte Ihrem zuständigen Prüfungsteam zu.
Sie erbringen die genehmigte(n) Form(en) der Prüfungsleistung(en).
Bei Rückfragen und/oder Klärungsbedarf mit der/dem Prüfer*in, wenden Sie sich gerne an uns barrierefrei@tu-berlin.de [5].
/pruefungen/
ren/aktuelles-zum-semester/
nsbriefe/informationsbriefe-krisenstab/
onen_hinweise/pruefungsausschuesse/
nfrage/parameter/de/font6/id/214817/?no_cache=1&ask
_mail=YpC8%2BwACSXNk5XCg1LsBW7YJLykmQxal%2FGdk9U7qmfqMh
itUrl04NA%3D%3D&ask_name=BARRIEREFREI